Neue GOT ab dem 22.11.2022

Liebe Tierbesitzer/-innen,

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde nach § 12 der Bundestierärzteordnung (BTÄO) eingeführt und gibt einen Kostenrahmen für tierärztliche Leistungen vor. Alle Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet sich an diese GOT zu halten.  

Ab dem 22. November 2022 erweiterte nun der Gesetzgeber die GOT um viele tierärztliche Leistungen und passte die Preise entsprechend dem aktuellen Standard in der Tiermedizin an. Sie als Tierhalter/-in möchten sicher mehr darüber erfahren, was dies für Sie im Einzelnen bedeutet.

Mit nachfolgender Verlinkung können Sie die von der Bundestierärztekammer kommentierten Druckausgabe der GOT einsehen und auch herunterladen. 

Viele Tierhalter/-innen stellen sich nun die Frage, ob eine Tier­kranken­ver­sicherung sinnvoll wäre. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine einzelne Versicherungen empfehlen oder werben können.

QR Code für weitere Informationen zur GOT mit Weiterleitung an dechra.de

Weitere Informationen zur GOT
https://www.dechra.de/got
Oder einfach den QR-Code mit Ihrem Smartphone scannen.

Hund mit ihren Welpen in Spiellaune

Unsere Jahreszeiten-Tipps für Tierhalter:

GESUCHT – GEFUNDEN? ENTLAUFEN?

Microchipimplantation – Tätowierung

Wird ein herrenloses Haustier aufgefunden, ist der Tierarzt oft die erste Anlaufstelle um den Besitzer ausfindig zu machen. Natürlich helfen wir so schnell wie möglich, damit Herrchen oder Frauchen sich keine Sorgen mehr machen müssen. Leider haben viele Hunde und Katzen immer noch keinen Mikrochip – oder es kann ein Chip ausgelesen werden, jedoch ist das Tier aber bei keinem Haustierregister gemeldet. Das erschwert die Recherche natürlich erheblich, es bleibt uns nur die Suche anhand von Fotos. Meldet sich kein Besitzer und ist das Tier nicht in Behandlung, landet der Findling letztendlich im Tierheim. Dort bekommen Sie ihr Tier natürlich auch wieder zurück, allerdings gegen eine Schutzgebühr. Diese fällt selbst nach kurzer Zeit an und ist angesichts des Verwaltungs- und Unkostenaufwandes gerechtfertigt, aber oft auch ziemlich deftig.

Die Kennzeichnung Ihres Tieres spart Ihnen daher nicht nur unnötige Sorgen und Ängste, sondern in diesem Fall auch Kosten.

Ein Chip oder eine Tätowierung allein reicht aber nicht aus. Irrtümlicherweise wird oft angenommen, mit der Kennzeichnung beim Tierarzt ist alles getan. Hier sind wir Tierärzte in der Pflicht unsere Kunden aufzuklären. Hat die Katze eine Tätowierung im Ohr, sieht man zwar sofort, dieses Tier gehört jemandem. Die Tätowierungen sind aber oft tierarztspezifisch (oft in einem Ohr Landkreis und Jahr, im anderen Tierarztkürzel und fortlaufende Nummer), d.h. der Besitzer kann nur von dem Tierarzt gefunden werden, der das Tattoo gestochen hat und die entsprechenden Aufzeichnungen dazu führt. Aber Tierarztpraxen lösen sich auf, manchmal ist das Tierarztkürzel oder der Landkreis nicht mehr zu entziffern…

Besitzt das Tier einen Mikrochip, gilt dasselbe. Man erkennt sofort, das Tier besitzt eine Nummer, es gehört demzufolge jemanden. Die Mikrochipnummern sind selbstverständlich beim eigenen Tierarzt gelistet, mit Adresse und Telefonnummer des Besitzer. Der Nachbartierarzt kann aber nur die Nummer auslesen – ist diese dann nicht registriert, ist die Nummer völlig nutzlos. Also gilt : Das Tier samt Mikrochip und Tätowierung bitte immer bei einem Haustierregister (z.B. Tasso oder Findefix) melden! Die Registrierung ist kostenlos, funktioniert online oder über ein Formular, das Sie bei Ihrem Tierarzt erhalten. Tasso ist das umfangreichste zentrale Haustierregister. Melden Sie Ihr Tier bei Findefix, wird aber auch das Tassoregister abgefragt. Jede gemeldete Mikrochipnummer kann rund um die Uhr und unmissverständlich einem Tierbesitzer zugeordnet werden. Auch bei Besitzerwechsel gilt: bei Tasso melden ! Sollte Ihr Tier also noch nicht registriert sein, schnell das Onlineformular ausfüllen und bei der nächsten Entdeckungstour ihrer Fellnase entspannt auf den Anruf von Tasso warten.

Weitere Infos folgen: – Info Kastration – OP-Vorsorge / Nachsorge – Zeckenprophylaxe

Reisebestimmungen

– Info zu Impfungen und Entwurmung


– Grippeschutzimpfung

– Herbstgrasmilben
Die Larven der erwachsenen Herbstgrasmilbe befallen Hunde, Katzen, Nager sowie auch andere Tierarten. Ein Befall äußert sich durch Hautirritationen wie z. B. viele kleine rote Quaddeln und einem unangenehmen Juckreiz. Bei manchen Tieren kann der Juckreiz so stark und quälend sein, dass er medikamentös behandelt werden muss. Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne.

SO KOMMT IHR HAUSTIER GUT DURCH DEN WINTER.

Schnee, Eis, Frost und Streusalz… Damit Ihr kleiner Freund keinen Schaden nimmt, gibt es einiges zu beachten. Hunde sind in der Regel durch ihr dichtes Fell vor der Kälte geschützt, Hundemäntel sind nur bei Kurzhaarrassen oder geschwächten Tieren von Nöten. Trotzdem sollte Ihr Hund immer in Bewegung sein, denn durch zu langes Sitzen oder Warten im Schnee droht eine Blasen- oder Nierenentzündung. Kälte, Nässe und Streusalz reizt die empfindlichen Ballen der Pfoten, Risse entstehen und Keime können eindringen. Deshalb sollten Sie den Pfoten Ihres Hundes im Winter besondere Pflege zukommen lassen, Streusalz immer abwaschen, die Ballen mit fetthaltiger Creme einschmieren und die Pfoten kontrollieren. Bei Hunden mit längerem Fell zwischen den Zehen, ist es ratsam dieses zu kürzen, damit sich keine Eisklumpen zwischen den Zehen verfangen.
Viele Hunde lieben es im Schnee zu tollen und Schnee und Eis zu fressen. Leider reizt das in größeren Mengen die Magenschleimhaut und zusammen mit den Keimen im Schnee entsteht schnell eine Gastritis.
Vorsicht auch bei Glatteis, gefährlich ist das Spielen und Tollen an zugefrorenen Seen.

Anders als Hunde sind Katzen schon wesentlich kälteempfindlicher. Sie sollten Ihren Stubentiger selbst entscheiden lassen ob er drinnen am Ofen bleibt oder draußen jagen geht.

Katzen legen sich im Winter meist eine Fettschicht zu, das ist gut so und normal. Bitte setzen Sie Ihr Tier im Winter nicht auf „Diät“, um die Pfunde wieder loszuwerden.

Da Katzen bei Kälte schnell mal ins Warme flüchten, kommt es immer wieder vor, dass die Tiere mehrere Tage lang fehlen, weil sie in Kellerräumen oder Schuppen eingesperrt sind.

Sollte die vermisste Katze dann wieder auftauchen, achten Sie bitte darauf genug Flüssigkeit anzubieten sowie auf einen warmen stressfreien Platz (auch wenn die Freude groß ist, braucht das Tier erst mal Ruhe) und suchen Sie bald möglichst einen Tierarzt auf.

Kaninchen und Meerschweinchen legen sich gegen die Kälte einen dicken Winterpelz zu.

Tiere die immer draußen gehalten werden, können auch im Winter bedenkenlos draußen bleiben, vorausgesetzt sie haben genug Einstreu und Futter und sind vor Zugluft geschützt. Das Trinkwasser darf natürlich nicht einfrieren.

Vermeiden sollte man einen ständigen Standortwechsel, mal drinnen, mal draußen. Die Tiere können sich dann nicht anpassen und werden schneller krank. Vor allem Heizungsluft trocknet die Nasenschleimhäute der Nager aus und reizt somit die oberen Luftwege, ihre Abwehr ist damit geschwächt.

Mit unseren Tipps wünschen wir Ihnen und Ihrem Haustier noch viel Spaß in der kalten Jahreszeit. 

Das mobile Praxisteam von Tierarztpraxis Bad Grönenbach
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